Sankt Hubertus
    Schützenbruderschaft Hohenseefeld e.V.
 

Jugend

Unsere Jungschützenabteilung ist sehr aktiv. Wir treffen uns einmal im Monat zum Luftgewehrschießen auf dem Hof von Manfred Zieke, wo wir einen kleinen Schießstand mit zwei Bahnen eingerichtet haben. Wir haben bei den Jüngsten (ab 12 Jahren) einen harten Kern von  4 Kindern und noch einmal so viele, die gelegentlich kommen. Es sind immer mindestens zwei Aufsichtspersonen, darunter der Jungschützenmeister, anwesend. Manfred schaut zwischendurch vorbei und verwöhnt die Kinder mit Gummibärchen . 

Zum Schießen muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegen, falls diese nicht persönlich anwesend sind. Eine Zusammenfassung der Bestimmungen des Waffengesetzes findet sich weiter unten auf dieser Seite


Die Termine für die Treffen der Jungschützen sind auf der Unterseite "aktuelle Termine" zu finden.


Außer zu den regulären Terminen treffen wir uns aber auch seit neuestem privat auf dem Hof von Klaus Balder zum Tassenschießen. Das begeistert die Kinder ganz besonders, da klappernde Blechdosen und zerdepperte Porzellantassen wesentlich interessanter sind als durchlöcherte Papierscheiben. (Achtung: Dies sind keine Veranstaltungen der Schützenbruderschaft!) 

Einer unserer Jungschützen hat über unser erstes Tassenschießen einen kleinen Artikel geschrieben:



Tassenschießen 

 

bei Klaus Balder

 

von Karl Bohn

 

Einige Jungschützen und Gastkinder schossen mit Luftgewehren am Samstag, den 26. November 2022 aus einer Entfernung von 10 m Tassen kaputt. Die Kinder schossen mit einem Sniper-Gewehr, einer Pistole und einem alten Gewehr Büchsen und Tassen kaputt. Das Treffen fand auf dem Hof von Klaus Balder in Hohenseefeld statt. Die Kinder wechselten sich mit den Waffen nach fünf Schuss ab. Es gab Gummibärchen und Kakao und für die Erwachsenen Kaffee. Ralph Bohn und Klaus Balder von der Hohenseefelder Schützensbruderschaft hatten die Aufsicht. Den Kindern hat es Spaß gemacht und alle sind eifrig rangegangen. Danach haben alle zusammen aufgeräumt.

 

 

 


... so fing das alles an!

Mittlerweile wurde das Tassenschießen zu einem beliebten Ereignis unserer Jungschützengruppe. Schließlich kam unser Schützenbruder und Vogelmacher Klaus Balder auf die Idee, einen Pokal zu "stiften":


Die Goldene Tasse


Geschossen wird auf gefüllte Wasserflaschen. Gewinner ist, wessen Flasche nach 5 Schuss noch am wenigsten Wasser enthält. Ziel ist es also, die Flasche so nah wie möglich am Boden zu treffen.


Der erste Gewinner der "Goldenen Tasse" ist Theodor Wieland. Wir gratulieren!

Da die Idee so gut ankam, beschlossen wir daraus einen Wanderpokal zu machen, dessen Besitzer jedes Jahr neu ausgeschossen wird.



Goldene Tasse, 14.10.2023

Goldene Tasse Oktober 2023 (2)
Goldene Tasse Oktober 2023 (2)
Goldene Tasse Oktober 2023 (3)
Goldene Tasse Oktober 2023 (3)
Goldene Tasse Oktober 2023 (6)
Goldene Tasse Oktober 2023 (6)
Goldene Tasse Oktober 2023 (4)
Goldene Tasse Oktober 2023 (4)
Goldene Tasse Oktober 2023
Goldene Tasse Oktober 2023
Goldene Tasse Oktober 2023 (7)
Goldene Tasse Oktober 2023 (7)
Goldene Tasse Oktober 2023 (5)
Goldene Tasse Oktober 2023 (5)



Tassenschießen am 08.07.2023

Tassenschießen 08.07.2023 (1)
Tassenschießen 08.07.2023 (1)
Tassenschießen 08.07.2023 (2)
Tassenschießen 08.07.2023 (2)
Tassenschießen 08.07.2023 (3)
Tassenschießen 08.07.2023 (3)
Tassenschießen 08.07.2023 (4)
Tassenschießen 08.07.2023 (4)


Tassenschießen am 15.04,2023

Tassenschießen 15.04 (1)
Tassenschießen 15.04 (1)
Tassenschießen 15.04 (2)
Tassenschießen 15.04 (2)
Tassenschießen 15.04 (3)
Tassenschießen 15.04 (3)
Tassenschießen 15.04 (4)
Tassenschießen 15.04 (4)
Tassenschießen 15.04 (5)
Tassenschießen 15.04 (5)




Bestimmungen aus dem Waffengesetz: 


Für das Schießen mit Druckluft- und Federdruckwaffen bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden, gelten insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in Schießstätten folgende Altersgrenzen:


  • jünger als 12 Jahre:

Ausnahmebewilligung (ärztliche Bescheinigung) § 27 Abs. 4 WaffG
Einverständniserklärung oder Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person § 27 Abs. 3 S. 1 WaffG
für Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson § 27 Abs. 3 S. 1 WaffG


  • ab 12 Jahren (§ 27 Abs. 3 Nr. 1 WaffG):

Einverständniserklärung oder Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person § 27 Abs. 3 S. 1 WaffG
für Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson § 27 Abs. 3 S. 1 WaffG


  • ab 14 Jahre:

Obhutspflicht entfällt § 27 Abs. 3 S. 5 WaffG


  • ab 16 Jahre (§ 27 Abs. 3 Nr. 2 WaffG):

Einverständniserklärung oder Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person § 27 Abs. 3 S. 1 WaffG


  • ab 18 Jahre (§ 2 Abs. 1 WaffG):

auch Erwerb und Besitz


siehe dazu auch  https://ag-waffensachkunde.de/unterlagen/altersgrenzen